DVG MV Meppen e.V.
Am Hasenkamp 53
49716 Meppen
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FÄHRTENARBEIT,UNTERORDNUNG,SCHUTZDIENST
Nach erfolgreich absolvierter Begleithundprüfung kann sich der Hundeführer entscheiden, ob es ihm Spaß macht und der Hund die optimale Nasenveranlagung hat, um als reiner Fährtenhund oder in allen
drei Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ausgebildet werden soll. Beginnen wir mit der "Fährtenarbeit" generell.
Zunächst legt man selbst eine "Fährte", und zwar als Gerade und am Ende legt man "Leckerchen" oder ein dem Hund gehörendes Spielzeug ab. Auf jeden Fall muss das Ziel mit einem Erfolgserlebnis für den
Hund verbunden sein.
Beim Legen darf er übrigens zuschauen, damit stimuliert man ihn (da man die Fährte selbst legt, lässt man ihn zurück - er verfolgt wachsam sein "Herrchen"). Im Verlauf des Trainings legt man dann
Wellenlinien, rechte oder auch spitze Winkel und mehrere Gegenstände auf eine Fährte, die der Hund auffinden soll und schafft er es, wird er gebührend gelobt. Hier gibt es dann später "richtige
Profis", die noch nach drei Stunden und unabhängig von der Witterung fast 2 km lange Fährten verfolgen und alle ausgelegten winzigen Gegenständen finden.
Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung gehört, wie gerade angesprochen, die Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten von 400 - 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen
auf der Fährte), dazu kommen noch Unterordnung und Schutzdienst.
Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die allseits bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung und dann ist da noch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen, das
Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde, später sogar zusätzlich über eine Kletterwand, das Voraussenden mit Hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung sowie die
Überprüfung der Schussgleichgültigkeit zu erlernen.
Wir nennen die dritte Abteilung "Schutzdienst" auch gern Gehorsam des Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder
zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und
Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase"
des Hundes nutz der Helfer um zu fliehen.. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen
erneuten Angriff abwehren.
(Quelle: DVG)