- Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Den Anordnungen der Ausbilder ist Folge zu leisten, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf der Übungsstunden betreffen.
- Den Hundeführern wird ausdrücklich gestattet, sich den Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dies gilt insbesondere für das Ableinen der Hunde. Die
Entscheidung obliegt den Hundeführern in eigener Verantwortung.
- Sie entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob sie die auf dem Platz befindlichen Gegenständen nutzen, bzw. das Vereinsheim oder ähnliches betreten. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass diese z.T. gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung ist nicht erfolgt.